Sachbearbeitung (m/w/d) in Abteilung 4 „Forschung und Hochschulbau“,Referat 15406 „Grundsatzangelege
Rheinland-Pfalz - Mainz
Sie sind auf der Suche nach einem interessanten Aufgabengebiet, bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber? Dann lesen Sie diese Stellenausschreibung:
Im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in Mainz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung „Forschung und Hochschulbau“, Referat 15406 „ Grundsatzangelegenheiten der Abteilung und Innovationsvorhaben“ projektbezogen befristet bis zum 31. Dezember 2027 eine Stelle in der
Sachbearbeitung (m/w/d)
zu besetzen. Die Tätigkeit kann auch im Rahmen einer Abordnung wahrgenommen werden und mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden.
Zu den wahrzunehmenden Aufgaben zählen insbesondere:
An Sie werden folgende fachliche Anforderungen gestellt:
Darüber hinaus sind uns diese persönlichen Eigenschaften besonders wichtig:
Bei Erfüllung des Anforderungsprofils können sich rheinland-pfälzische Landesbeamtinnen und Landesbeamte des 3. Einstiegsamtes bis Besoldungsgruppe A 11 LBesO bewerben, denen eine Planstelle zugewiesen ist. Bewerben können sich zudem vergleichbar vergütete Beschäftigte. Die Eingruppierung erfolgt bei Beschäftigten auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Sehr gute Rahmenbedingungen, um berufliche und Familienaufgaben zu vereinbaren, wie zum Beispiel moderne Arbeitszeitmodelle und flexible Arbeitszeiten sowie die grundsätzliche Möglichkeit des mobilen Arbeitens, gewährleisten wir über unsere Selbstverpflichtung "Die Landesregierung - ein familienfreundlicher Arbeitgeber".
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an und sind an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.



